Aktuelles

Sozialsprechstunde
Für eine verbindliche Terminabsprache kontaktieren Sie bitte
das Bürgerbüro Roland Claus, MdB
unter der Telefonnummer:
(0 34 45) 26 12 33

Ansprechpartnerin: Katja Bahlmann


Aus gegebenen Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass ich aufgrund meiner großen zeitlichen Belastung in meinem Job für Auskünfte und Hilfestellungen nicht mehr im gewohntem Maße zur Verfügung stehe. Bitte akzeptieren Sie dies und wenden sich an das genannte Hilfsangebot von Frau Bahlmann und andere zur Verfügung stehende Organisationen mit ähnlichen Angeboten. Vielen Dank!

So funktioniert das Vollversorgungssystem der Günstlinge des Systems

Als wäre der Skandal um den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH - Andreas Huke - nicht schon groß genug; es geht immer noch mehr. Nach dem die Stadtwerke jahrelang den politischen und gesellschaftlichen Bonzen Reisen zu Champions-League-Spielen des FC Schalke 04 "gesponsert" haben, bahnt sich nun ein weiterer Skandal an.

Der inzwischen arbeitslose Ex-Landtagsabgeordnete der CDU - Arndt Czapek - wird von seinen "politischen Ziehvätern" nicht fallen gelassen. Zuerst verlor er sein Direktmandat im Landtag an Andrè Poggenburg von der AfD, danach verlor er die Wahl in der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst gegen Uwe Kraneis von der SPD. Aber keine Sorge, Arbeitslosengeld muss Herr Czapek nicht beantragen.

Da gibt es ja noch den Landrat Götz Ulrich, mit dem er gemeinsam im Aufsichtsrat des kreiseigenen Klinikums Burgenlandkreis sitzt. Und so wird mit ihm als Vermieter ganz schnell einmal für seine leer stehende Immobilie in der Baenschstraße in Zeitz, für die er bisher trotz intensivster Suche keine Mieter gefunden hat, und einer Tochtergesellschaft des Klinikums Burgenlandkreis als Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen. Und schon hat Herr Czapek auf Kosten der Steuerzahler wieder eine Einnahmequelle.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung


Offensichtlich sind Amtsmissbrauch, Korruption und Vetternwirtschaft in dieser Gesellschaft weiter verbreitet, als es viele Bürger zu glauben vermochten.

So sieht "Fordern und Fördern" in der Praxis aus!

7. Dezember 2011
Ich stelle beim Jobcenter Burgenlandkreis einen Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld.

23.Dezember 2011
Der oben genannte Antrag wird mit Bescheid vom 23.12.2011 abgewiesen.

29.Dezember 2011
Gegen die Ablehnung des beantragten Einstiegsgeldes lege ich Widerspruch ein.


25. Januar 2012

Mein Widerspruch vom 29.12.2011 wird zurückgewiesen. Begründung: Mit meinem Nettolohn von 983 €, dem ergänzenden ALG II von ca. 90 € und dem beantragten Einstiegsgeld von 255 € hätte ich mit 1.328 € monatlich mehr zur Verfügung als andere Arbeitnehmer bei einer tariflichen Entlohnung. Anderen Arbeitnehmern dieses Berufszweiges stünde nur ein Bruttoeinkommen in dieser Höhe zu.

29. Januar 2012
Ich reiche Klage beim Sozialgericht Halle gegen den Widerspruchsbescheid vom 25.01.2012 ein.

1. März 2012
Das Jobcenter erwidert die Klage
. Es sei "kein Grund ersichtlich, dass eine Förderung notwendig und erforderlich ... sei. Der in dem Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenlohn entspräche dem tariflichen und ortsüblichen Arbeitsentgelt dieses Berufszweiges. Für eine Bürokraft / Kaufmännische Fachkraft", so das Jobcenter, werde "allgemein ein Stundenlohn zwischen 5,77 € und 10,15 € gezahlt."

Viele Schriftsätze und Monate später ...
... die Wende?


13. September 2013
In
meinem sozialgerichtlichen Verfahren teilt die zuständige Richterin in dem angesetzten Erörterungstermin folgendes mit: "Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Bedenken bestehen, ob das Ermessen tatsächlich in ordnungsgemäßer Weise ausgeübt wurde. ... Aus Sicht der Vorsitzenden ist es wesentlich, dass der Arbeitnehmer durch die Aufnahme der Tätigkeit aus der Hilfebedürftigkeit gebracht wird, was im Fall des Klägers hier noch nicht einmal der Fall war, so dass hier die Gewährung eines Einstiegsgeldes durchaus angezeigt wäre".
Die Richterin rät folgendes: "Der Beklagte (das Jobcenter) zahlt an den Kläger ... nach. Mit dieser Regelung ist die Gewährung von Einstiegsgeld abgegolten." Das Jobcenter kann sich nicht zu einer sofortigen Zustimmung bereit erklären. Daher wird vereinbart: "Der Vergleich ist für den Beklagten in einer Frist von 2 Wochen ... widerruflich."
Wir werden sehen, ob das Jobcenter nun endlich einlenkt oder es auf ein Urteil ankommen lässt.

24. Oktober 2013
Es ist endlich so weit, das Jobcenter hat von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht und sich am heutigen Tag dazu herabgelassen, mir die Vergleichssumme auf mein Bankkonto zu überweisen.
Der Sieg ist mein!!!

Größte Katastrophe in der Geschichte der Stadt und die Ratten verlassen das sinkende Schiff

1954 war in Zeitz das letzte verheerende Hochwasser. Der Pegelstand des Flusses "Weiße Elster" wurde damals mit einem Höchststand von 6,30m gemessen.

Wir schreiben den 31.05.2013: Ich fahre mit dem Zug nach Berlin. Der Pegelstand der Weißen Elster steht bei 4,54m. Er ist hoch aber nicht beängstigend. Alle paar Jahre haben wir einen solchen Pegelstand. Sonntag, 02.06.2013: Ich sehe im Internet, dass der Pegel auf beachtliche 5,39m gestiegen ist. Ich bin besorgt und frage telefonisch in der Heimat an, ob es Evakuierungswarnungen gab. Nein, die Verantwortlichen hätten alles im Griff - keine Gefahr. Am Abend komme ich wieder am Zeitzer Bahnhof an, das Wasser steht noch ca. 10 cm vorm Überlaufen. Es sind für die Nacht ergiebige Niederschläge gemeldet und weit und breit ist nicht zu erkennen, dass man mit einem weiter steigendem Wasserstand rechnet. Ich versuche im Rathaus jemanden zu erreichen - vergeblich; nun ja, es ist Sonntag. Ich fange an zu zweifeln, ob die wirklich alles im Griff haben und dass ich am nächsten Tag überhaupt noch auf Arbeit komme. Noch am Abend räume ich vorsorglich alles wertvolle aus dem Keller auf den Dachboden, obwohl es noch immer keine Warnungen gibt, dass wir überflutet werden könnten.

Es ist Montag, der 03.06.2013. Ich stehe, wie immer um 3:15 Uhr auf und schaue besorgt aus dem Fenster meiner Wohnung in der Naumburger Straße, kein Wasser zu sehen. Gegen 4:10 Uhr versuche ich aufzubrechen, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Der Strom fällt aus. Weit komme ich nicht. Das Wasser schleicht bereits durch die Donalies- und durch die Schädestraße. Der Bahnhof ist nicht mehr erreichbar. Ich ziehe mich zurück und muss feststellen, dass man in der Gustav-Sobottka-Straße, der Otto-Schauer-Straße und Auf dem Schlagstück "rechtzeitig" mit Evakuierungsmaßnahmen begonnen hat. Die Betroffenen müssen dort bereits knietief durchs Wasser laufen. Gegen 06:00 Uhr erreicht das Wasser auch die Naumburger Straße und auch ich werde evakuiert. Keiner kann mir sagen wohin und wie lange. Die Weiße Elster erreicht im Tagesverlauf noch einen historischen Höchstpegelstand von 6,52m.

Offenbar ist der "Katastrophenstab" von der Katastrophe völlig überracht worden. Es gab am Montag morgen noch keine Absperrungen; jeder hätte ins Wasser hineinfahren oder -laufen können. Doch der größte Hammer kam erst, als das Wasser wieder ging. W
ährend viele Zeitzer verzweifelt um ihr Hab und Gut und viele mit den Tränen der Verzweiflung rangen, hat unser Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze nichts besseres zu tun, als mit Stadtwerkechef Huke nach Russland zu fliegen. Als Gründe gab er an, er sei ja "so erschöpft" gewesen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Erschöpft? Von was denn? Davon, dass man seine Nase vor jede Kamera hält, die im Weg steht? Sie sind doch so mediengeil, Herr Dr. Kunze: Dann beantworten Sie doch endlich mal die vielen Fragen Ihrer Bürger! Warum wurden die Anwohner der betroffenen Straßen nicht rechtzeitig über die Medien und mit Lautsprecherwagen gewarnt? Warum wurde erst am 03.06.2013 nach 10 Uhr und fast mit Erreichen des Scheitelpunktes Katastrophenalarm ausgelöst? Haben Sie Vorschläge von Fachleuten aus persönlichen Eitelkeiten abgelehnt und damit die Folgen für die Menschen verschlimmert? Musste es sein, dass Sie die Bürger der Stadt Zeitz verraten und eine Russlandreise antreten, von der Sie im Anschluss keine Ergebnisse berichten wollen; insbesondere welche Vorträge Sie da gehalten und welche Verträge Sie von dort mitgebracht haben? Wenn Sie so leicht erschöpfbar sind, sind Sie dann gesundheitlich noch in der Lage das Amts des Oberbürgermeisters im Sinne der Bürger auszuüben?
Und eine Frage brennt wohl inzwischen vielen Zeitzer auf den Nägeln: Wann treten Sie nach den vielen anderen Skandalen endlich von Ihrem Amt zurück?

Während die Verantwortungsträger der Stadt weitestgehend versagt haben gilt der Dank den vielen freiwilligen Helfern. Besonders herausragend zu bewerten ist die Leistung des THW. Danke dafür, Ihr seid die Einzigen gewesen, die in dem ganzen Chaos System bewahrt und strukturell gearbeitet haben. Ohne Euch würden wir jetzt noch im Wasser stehen, denn auf die erschöpften Kunzes & Co. könnten wir uns wohl nicht verlassen.

Ach ja, noch etwas: Die vom Zeitzer Hochwasser betroffene "Unterstadt" ist bevorzugte Heimstätte von Empfängern von Arbeitslosengeld II. Das Jobcenter Burgenlandkreis hat eine besondere "Hilfe" für die Betroffenen anzubieten:
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Und hier noch das "wichtige" Programm des OB in Russland:
Samstag, 8. Juni:
16.00 Uhr Ankunft der deutschen Konferenzteilnehmer
17.00 Uhr Transfer der Konferenzteilnehmer zu den Hotels
17.45 Uhr Check-in in den Hotels, Ausgabe der Konferenzmaterialien, Abendessen im Hotel
19:30 Uhr Transfer zum Kulturpalast
20.00 Uhr Feierlichkeiten anlässlich des 365jährigen Stadtjubiläums Stadt Simbirsk-Uljanowsks
21.30 Uhr Stadtspaziergang
22.30 Uhr Transfer in die Hotels
Sonntag, 9. Juni:
07.00 Uhr Frühstück im Hotel
08.45 Uhr Transfer zum Konferenzzentrum Lenin-Memorial
09.00 Uhr Registrierung der Konferenzteilnehmer
10.00 Uhr Eröffnung der Städtepartnerkonferenz im Plenum, Grußworte
11.30 Uhr Mittagessen
12.30 Uhr Übergang / Transfer zu den Arbeitsgruppen
13.00 Uhr Tagung der fünf Arbeitsgruppen:
- innovative Zusammenarbeit im Bereich KMU: Abfallverwertung, Energieeffizienz, Stadtmarketing
- sozialer Zusammenhalt in den Kommunen: von der Idee der Inklusion zur Praxis in der Stadt
- innovative Kommune: Methoden zur Verbesserung des Dialogs zwischen Verwaltung und Bürger
- Good Governance in öffentlicher Verwaltung: Entwicklung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Sprache und Jugendaustausch
14.30 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Fortsetzung der Arbeit in den Arbeitsgruppen
16.30 Uhr Kaffeepause
16.45 Uhr Fortsetzung der Arbeit in den Arbeitsgruppen
18.30 Uhr Ende der Tagung der Arbeitsgruppen, Transfer zum Hotel
19.45 Uhr Transfer zum Park „Wladimirskij-Garten“, Konzertauftritt des Musikvereins Pfalzel 1972
20.00 Uhr Empfang auf Einladung des Gouverneurs und der Bürgermeisterin Uljanowsks
22.00 Uhr Transfer zum Hotel
Montag, 10. Juni
07.30 Uhr Frühstück im Hotel
09.00 Uhr Transfer zur Staatlichen Universität Uljanowsk
09:30 Uhr Eröffnung des Deutschland-Zentrums für Kultur, Bildung, Forschung und Innovation
10.00 Uhr Eröffnung „Plätze Europas“, „Allee der Partnerschaften“, Konzert Musikverein Pfalzel
11.00 Uhr Transfer zum Palast der Jugend
11.30 Uhr Kaffeepause und Präsentation des Programms „Kinder–Botschafter des Friedens"
12.00 Uhr Abschlussveranstaltung mit Diskussionsrunde, Vorstellung der Ergebnisse im Plenum
12.45 Uhr Begrüßung Sergej Morosow, Gouverneur des Gebiets Uljanovsk
12.50 Uhr Grußrede Christine Lieberknecht, Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
13.00 Uhr Grußwort S.E. Ulrich Brandenburg, Botschafter der BRD
13.05 Uhr Ankündigung des Gastgebers der XIII. Städtepartnerkonferenz 2015 in Karlsruhe
13.20 Uhr Abschluss der Städtepartnerkonferenz
13.30 Uhr Transfer zum Lenin-Memorial
14.00 Uhr Mittagessen
15.00 Uhr Transfer zum Hafen (Gr. 1), Transfer zum Freilichtmuseum „Heimat Lenins“ (2. Gr.)
15:30 Uhr Flussfahrt auf der Wolga (1. Gr.), Teilnahme am Programm „Leben im 19. Jh.“ (2. Gr.)
17:00 Uhr Transfer der 2. Gruppe zum Hafen, Transfer der 1. Gruppe zum Freilichtmuseum
17.30 Uhr Flussfahrt auf der Wolga (2. Gr.), Teilnahme am Programm „Leben im 19. Jh.“ (1. Gr.)
19.00 Uhr Transfer zum Hotel
20.15 Uhr Transfer zum Lenin-Memorial
20.30 Uhr Empfang auf Einladung der deutschen Seite
22.30 Uhr Transfer zum Hotel
Dienstag, 11. Juni
07.00 Uhr Frühstück im Hotel
10.00 Uhr diverse Exkursionen zur freien Auswahl

13.00 Uhr Mittagessen im Hotel
15.00 Uhr Transfer zum Flughafen
18.30 Uhr Abreise der deutschen Teilnehmer mit dem Charterflug nach Berlin
Und was hat das bitte alles mit Zeitz zu tun???

Neue KdU-Verwaltungsrichtlinie im Burgenlandkreis erneut rechtswidrig?

Das SG Dessau-Roßlau hat in einer Entscheidung vom 17.08.2012 – AZ: S 11 AS 2430/11 – das sog. „schlüssige Konzept“ des Landkreises Wittenberg, erstellt durch die Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“, zerpflückt und festgestellt: „Eine Begrenzung der Bruttokaltmiete ... die sich aus den Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Kosten im LK Wittenberg ergibt, kommt vorliegend nicht in Betracht“. Das Gericht hat stattdessen die Höchstwerte nach § 12 des Wohngeldgesetzes als maßgeblich angesehen.

Diese Entscheidung ist bedeutend, da damit vermutlich alle „schlüssigen Konzepte“ von „Analyse & Konzepte“ in Frage gestellt werden, weil vermutlich überall mit den gleichen Kriterien herangegangen wurde. Laut Aussagen von „Analyse & Konzepte“ haben sie seit 2008 in über 25 Kreisen und kreisfreien Städten entsprechende KdU - Erhebungen durchgeführt und Angemessenheitsgrenzen entwickelt. Diese stehen damit jetzt zur Disposition. Die Entscheidung des SG Dessau-Roßlau kann man hier nachlesen.

Auch für die Mietwerterhebung der „Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Burgenlandkreis ab 01.06.2012“ wurde laut eigenen Aussagen der Kreisverwaltung ein Untersuchungskonzept zugrunde gelegt, das – so ist in der Richtlinie nachzulesen – auf Erhebungen der „Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH“ basiert.

Die konzeptionellen Grundsätze dieser selbst ernannten Analytiker wurden nun aber für den LK Wittenberg vom SG Dessau-Roßlau als rechtswidrig verworfen. Da die Firma auch im Burgenlandkreis kaum von ihren „Grundsätzen“ – die sie im LK Wittenberg angewandt hat – abgerückt sein dürfte, gibt es auch erheblich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsrichtlinie im Burgenlandkreis. Hier sind nun Landrat Reiche und Jobcenter-Chef Lampe am Zug, um eine rechtskonforme Verwaltungsrichtlinie herbeizuführen.

Arbeitslose erleben es täglich - Jobcenter Burgenlandkreis beschäftigt unfähiges Personal
Was Arbeitslose jeden Tag erleben dürfen, hat sich jetzt offenbar auch bis in einige politische Kreise herumgesprochen - das Jobcenter Burgenlandkreis (und nicht nur das) beschäftigt unfähiges Personal. Nähere Informationen siehe: hier. Anders als hier dargestellt betrifft die Unfähigkeit jedoch nicht nur neu eingestelltes Personal. Lassen Sie sich von solchen "Experten" nichts gefallen! Wehren Sie sich!


Ach und wie war das doch bitte? Die Agentur hat die Leute nicht selbst vermittelt, sondern sich einer privaten Arbeitsvermittlung bedient? Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass eine für Arbeitsvermittlung zuständige Behörde ein privates Unternehmen benötigt, um Personal für sich selbst aus dem Arbeitslosenbestand auszusuchen! Ich glaube hier erübrigt sich eine Kommentierung über die Sinnhaltigkeit dieser Behörde.

Jobcenter-Geschäftsführer wirtschaftet in die eigene Tasche
Während tausende von Hartz IV-Empfängern um ihre nackte Existenz kämpfen, stopft sich der Geschäftsführer des Jobcenters in Merseburg Roland Schimek skrupellos die eigenen Taschen voll (
ausführliche Informationen: hier). So sind sie, Wasser predigen und Wein saufen.

Angesichts unzähliger Probleme mit dem SGB II sollte man annehmen, ein Geschäftsführer eines Jobcenters sei mit seinem Job voll und ganz ausgelastet. Offenkundig ist dem nicht so. Das Hauptgeschäft dieses Raffkes war sein "Firmengeflecht", nebenberuflich war er Jobcenterleiter (nähere Informationen: hier).

In Deutschland herrschen inzwischen maffiaähnliche Strukturen. Ein Raffke schiebt den anderem Raffke noch mehr "Kohle" in den Arsch. Würden alle Hartz IV-Empfänger in Deutschland endlich mal ihren Arsch vom Sofa hochkriegen und Frau Merkel auf den "Pelz" rücken, dann würde sich auch was ändern. Aber so ...

Selbst die UNO hat es schon erkannt
Die mit Sanktionen bedrohte Verpflichtung nach § 31 SGB II, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, hält der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für so problematisch, dass er die Bundesrepublik Deutschland in seiner 46. Sitzung vom 2. bis zum 20. Mai 2011 in Genf öffentlich rügte. Der UN-Ausschuss fordert die Bundesrepublik Deutschland auf, „sicherzustellen, dass seine Systeme zur Arbeitslosenhilfe die Rechte des Individuums zur freien Annahme einer Beschäftigung seiner oder ihrer Wahl ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung“ respektieren (
ausführliche Informationen: hier).

Er bezieht sich dabei auf Art. 6 und 7 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. Danach sind von den Vertragsstaaten „geeignete Schritte“ zum Schutz des Rechts auf „frei gewählte oder angenommene Arbeit“ zu unternehmen, mit der jede/r einzelne ihren/seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Der Ausschuss ist aus 18 Experten zusammengesetzt, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ernannt werden und die ausdrücklich unabhängig von ihren Herkunftsländern agieren sollen.

Jobcenter-Mitarbeiter habens "schwer"

Jobcenter-Mitarbeiter stellen sich hier in der Öffentlichkeit als Opfer und Jammerlappen dar. Liebe Jobcenter-Mitarbeiter, was glaubt ihr, wieviele Beschimpfungen und Verunglimpfungen Leistungsberechtigte von Euch ertragen müssen. Fachliche Inkompetenz und Schikanen sind inbegriffen. So wie es in den Wald hineinschallt, schallt es auch wieder heraus. Also ändert mal Eure Einstellung zum Kunden, dann wird sich auch die Einstellung der Kunden ändern!

Rechtswidrigkeit von Sanktionierungen beim Arbeitslosengeld II
Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09.02.2010 muss der Staat mittellosen Bürgern die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein durch Sozialleistungen sichern. Das Gebot dieses Sicherungsauftrags wird durch § 31 SGB II nicht mehr verfassungskonform umgesetzt, weil die Regelungen die verfassungsmäßige Pflicht des Staates zu diesem Sicherungsauftrag außer Kraft setzt. Mit der vollständigen Kürzung des ALG II bei wiederholter Pflichtverletzung oder erstmaliger Pflichtverletzung bei unter 25-jährigen, wird der bedürftige Bürger seiner Grundrechte auf Wohnung, Nahrung und ärztliche Versorgung und damit eines menschenwürdigen Daseins beraubt. Durch eine Kürzung des Regelsatzes wird das soziokulturelle Existenzminimum verfassungswidrig unterschritten.


Eine ersatzweise Gewährung von Sachleistungen kann die Sanktionierung nicht rechtfertigen, da eine solche Sachleistung ausdrücklich als Ermessensleistung klassifiziert ist, auf die keinn Rechtsanspruch besteht. Erschwerend kommt hinzu, dass Zweck, Form und Umfang der Sachleistungen nicht näher bestimmt wurden und somit ebenfalls als Ermessensleistung des zuständigen Sachbearbeiters klassifiziert sind.


Auch bei erfolgender Ersatzleistung für die Kürzung der Regelleistung, bleibt die Kürzung der Kosten der Unterkunft und Heizung ohne Ersatzleistung. Bei einer solchen Kürzung des ALG II wird dem Bedürftigen sein Recht auf Obdach vom Staat zwangsweise verweigert. D
er Vermieter darf in einem solchen Fall die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug ist. Da eine Sanktion immer drei Monate dauert, bedeutet dies zwangsläufig den Verlust der Wohnung.


Sanktionen für die Einforderung von "Obliegenheitspflichten" sind als Rechtfertigung für eine Unterschreitung des Existenzminimums ungeeignet, da sie dem mittellosen Bürger keine Möglichkeit mehr bieten, seine Pflichten zu erfüllen. Ihm würden die finanziellen Mittel hierzu fehlen (Kosten für Bewerbungen, entsprechende Kleidung, Körperpflege, etc.) und er würde bei einem zwangsweise eintretendem Wohnungsverlust, gar nicht mehr vermittelbar sein. Alles das steht dem Grundzweck des SGB II, eine Vermittlung in Arbeit mit dem Ziel der Beendigung der Bedürftigkeit, entgegen.


Somit ist § 31 SGB II in seiner jetzigen Fassung wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Leistungskürzung, welche die Kosten der Unterkunft und Heizung umfasst, ist genau so unzulässig, wie eine Leistungskürzung, welche die Kosten der Lebenshaltung umfasst, sofern nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt wird, dass der Grundbedarf nach anderweitig durch Sachleistungen sichergestellt ist.

Eine seit langem notwendige Forderung:
Menschenwürdiger Regelbedarf und exisenzssicherdner Mindestlohn

Das Statistische Bundesamt ist nicht dafür bekannt gewerkschaftsnahe Ergebnisse zu präsentieren, wertet doch die Behörde regierungstreu alle Daten und Quellen aus, die ihr zur Verfügung stehen. Nun bestätigt aber die Statistik des Bundesamtes die Ergebnisse einer DGB-Studie, wonach überdurchschnittlich viele junge Menschen keine normale Vollzeitstelle mehr haben. Befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit und Minijobs sind inzwischen typisch in Deutschland.


Das bestätigt, dass durch die Hartz-Reformen keine stabilen, existenzsichernden Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind - im Gegenteil. Flexibilität heißt für Unernehmen, Mitarbeiter schneller als früher loszuwerden und schlechter zu bezahlen. Deshalb ist ein gesetzlicher Mindestlohn und eine soziokulturelle Existenzsicherung für Beschäftigungslose unausweichlich.


Deshalb unterstützt die Forderung einer Bündinsplattform für 500 € Eckregelsatz und 10 € Mindestlohn. Näheres hier.

Abzocker!
Die erste Amtshandlung des am 20.03.2011 für Zeitz in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählten CDU-Abgeordneten Arnd Czapek besteht darin, möglichst viel abzusahnen. Da hilft es auch nicht wirklich, wenn man - nachdem man ertappt wurde - das Geld spendet. Und eine dämlichere Ausrede als "... das sei in der Euphorie geschehen ..." konnte er wohl auch nicht finden. Näheres: hier

Ach übrigens: Herr Czapek hat auf einer seiner Wahlkampfveranstaltungen einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II erklärt, er solle doch erst einmal arbeiten, wenn er Geld wolle. Gilt dieser Satz für Sie nicht, Herr Czapek?

Ministerium für Staatssicherheit heißt heute Job-Center
Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf – Hartz IV-Empfängerin sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten.

20 Jahre nach der "Wende" haben wir das MfS zurück. Nähere Einzelheiten hierzu findest Du: hier.
In diesem Zusammenhang auch bezeichnend dieser Beitrag der Fernsehsendung "Panorama" (siehe hier).

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Steffen Hemberger aus Zeitz und seine private Homepage 0